Liebe Forengemeinde und Gäste,
Quelle: https://www.ms.niedersachsen.de
Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.
Die in diesem Dokument niedergelegten Grundsätze machen über die Elternverantwortung hinaus die Verpflichtung der Vertragsstaaten deutlich, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Kinderrechtskonvention ist somit ein Zeichen von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in aller Welt. Keinem Kind sollen diese Kinderrechte vorenthalten werden. Kinderrechte sind Menschenrechte. In den 25 Jahren seit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen ist Vieles erreicht worden. Aber es gibt weiter viel zu tun.
Hier die wichtigsten Kinderrechte in Kurzform:
Gleichheit
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
(Artikel 2)
Gesundheit
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
(Artikel 24)
Bildung
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
(Artikel 28)
Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
(Artikel 31)
Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
(Artikel 12 und 13)
Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
(Artikel 19, 32 und 34)
Zugang zu Medien
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
(Artikel 17)
Schutz der Privatsphäre und Würde
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
(Artikel 16)
Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
(Artikel 22 und 38)
Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
(Artikel 23)
Grüße
Martin
Quelle: https://www.ms.niedersachsen.de
Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet.
Die in diesem Dokument niedergelegten Grundsätze machen über die Elternverantwortung hinaus die Verpflichtung der Vertragsstaaten deutlich, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Die Kinderrechtskonvention ist somit ein Zeichen von Achtung und Verantwortlichkeit der internationalen Staatengemeinschaft gegenüber Kindern in aller Welt. Keinem Kind sollen diese Kinderrechte vorenthalten werden. Kinderrechte sind Menschenrechte. In den 25 Jahren seit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen ist Vieles erreicht worden. Aber es gibt weiter viel zu tun.
Hier die wichtigsten Kinderrechte in Kurzform:
Gleichheit
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden.
(Artikel 2)
Gesundheit
Kinder haben das Recht gesund zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.
(Artikel 24)
Bildung
Kinder haben das Recht zu lernen und eine Ausbildung zu machen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
(Artikel 28)
Spiel und Freizeit
Kinder haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.
(Artikel 31)
Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Kinder haben das Recht bei allen Fragen, die sie betreffen, mitzubestimmen und zu sagen, was sie denken.
(Artikel 12 und 13)
Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
(Artikel 19, 32 und 34)
Zugang zu Medien
Kinder haben das Recht sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten.
(Artikel 17)
Schutz der Privatsphäre und Würde
Kinder haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.
(Artikel 16)
Schutz im Krieg und auf der Flucht
Kinder haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden.
(Artikel 22 und 38)
Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Behinderte Kinder haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
(Artikel 23)
Grüße
Martin